(Stand Oktober 2013)
AGB als PDF-Datei zum Herunterladen
Unsere nachstehenden Verkaufsbedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.
Gegenbestätigungen oder sonstige Bezugnahmen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit, abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich oder per Email bestätigt worden sind.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu verarbeiten und zu vermischen.
Es gilt als vereinbart, dass die Verarbeitung und Vermischung in unserem Auftrag unentgeltlich erfolgen und wir Miteigentümer der verarbeiteten oder vermischten Sachen werden.
Der Umfang unseres Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zum Rechnungswert der übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
Der Käufer tritt bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Ware gegen seine Kunden an uns sicherungshalber ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Von Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen wir durch Verarbeitung oder Vermischung Miteigentum erworben haben, tritt der Käufer bereits jetzt einen erstrangigen Teilbetrag ab, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung berechtigt.
Wir dürfen die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vermischung sowie zur Einziehung der Forderungen durch schriftliche Erklärung widerrufen, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber, insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. In diesem Fall hat der Käufer auf unser Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Sodann sind wir berechtigt, die Abtretung nach unserer Wahl offenzulegen.
Wir sind auch berechtigt und der Käufer verpflichtet, unsere bei ihm noch befindliche Ware herauszugeben und etwaige, gegen Dritte bestehenden Herausgabeansprüche an uns abzutreten.
In der Zurücknahme unserer Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Bei Zugriffen Dritter auf unsere oder im Miteigentum stehende Ware oder auf deren uns abgetretenen Forderungen ist der Käufer verpflichtet, auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir sind verpflichtet, die an uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als sie den Wert unserer Forderungen um mehr als 15 % übersteigen. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen obliegt uns.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Wir können aber einen anderen Gerichtsstand wählen.
Sollten sich zwischen der deutschen Fassung und der für Lesezwecke angefertigten englischen Fassung Unterschiede gleich welcher Art ergeben, ist die deutsche Fassung maßgeblich.